Diese Meldung wurde am 11.10.2024 via api erstellt.
Die Meldung konnte leider nicht bearbeitet werden.
Straßenbäume müssen nach § 29 Abs. 2 LStrG Grenzabstände nicht einhalten. Die Bäume werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf werden Maßnahmen erteilt.
Aktuell sind an dem Baum keine Maßnahmen notwendig.
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
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