Infos zu den Kategorien

Kfz ohne Zulassung

Kraftfahrzeuge ohne Zulassung dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Sind Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf privaten Flächen abgestellt, hat die Behörde keine rechtliche Handhabe.


Lichtsignalanlagen

Haben sie einen Defekt oder eine Fehlfunktion an einer Lichtsignalanlage entdeckt? Melden Sie uns diesen Mangel mit Angabe der Kreuzung oder der Straße evtl. mit Hausnummer, damit wir den Schaden lokalisieren können. Unsere Servicetechniker kümmern sich so schnell wie möglich um die Beseitigung des Mangels.


Defekte Straßenbeleuchtung

Ist die Straßenbeleuchtung an einer öffentlichen Straße, an einem Geh- oder Radweg defekt? Ist der Lichtmast oder das Leuchtenglas beschädigt? Melden Sie uns diesen Schaden mit Angabe der Straße und auch der Hausnummer, vor der die Straßenleuchte steht, um den Schaden lokalisieren zu können. Für private Beleuchtungsanlagen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Eigentümer. Die Instandsetzung wird direkt von der Stadt beauftragt und von den TWL schnellstmöglich im Rahmen der Wartungsarbeiten durchgeführt.


Wilde Müllablagerungen

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle (Schadstoffe) im Freiland, an Sammelcontainern für Glas oder Altkleider und auf öffentlichen Straßen und Plätzen achtlos abgelegt werden. Die Beseitigung von wildem Müll ist teuer. Außerdem stellen illegale Müllablagerungen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden je nach Schwere mit hohen Strafen geahndet. Melden Sie bitte die Stellen an denen wilder Müll liegt möglichst unter Angabe der Straße mit einer Hausnummer, damit dieser entfernt werden kann.


Spielplätze

Hier können Sie Schäden an Spielgeräten und überfüllte Müllbehälter auf öffentlichen Spielplätzen melden. Für Mängel an Spielgeräten oder überfüllte Müllbehälter auf dem Gelände von Schulen und Kindertagesstätten oder auf Privat- und Firmengelände ist der Mängelmelder hingegen nicht zuständig.

Was passiert mit meiner Meldung?

Zunächst wird die Meldung an die Abteilung Grünconsulting weitergegeben und von dort bearbeitet. Die öffentlichen Spielplätze der Stadt Ludwigshafen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und kontrolliert. Im Zuge dessen erfolgt im Schadensfall dessen Aufnahme und im Anschluss die schnellstmögliche Beseitigung des Schadens bzw. die Müllbeseitigung.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass zwischen den Kontrollen entstehende Schäden bzw. Verschmutzungen erst beim darauf folgenden Reinigungs-/Kontrollgang aufgenommen bzw. beseitigt werden können.

Für Ruhestörungen auf Spielplätzen ist der Mängelmelder nicht zuständig. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt an den Kommunalen Vollzugsdienst oder die Polizei.


Straßenschäden

Die gemeldeten Schäden an Fahrbahnen sowie Geh- und Radwegen werden vom Bereich Tiefbau geprüft. Gegebenenfalls wird sodann der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) oder eine Baufirma mit der Schadensbehebung beauftragt. Falls keine akute Unfallgefahr vorliegt, kann diese mehrere Wochen dauern.

Bushaltestellen

Die gemeldeten Schäden an Pflasterflächen an Bushaltestellen werden vom Bereich Tiefbau geprüft. Gegebenenfalls wird sodann der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) oder eine
Baufirma mit der Schadensbehebung beauftragt. Falls keine akute Unfallgefahr vorliegt, kann diese mehrere Wochen dauern.